Rechtsprechung
LG Berlin, 18.08.1994 - 64 S 75/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,14824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebskostenumlage; Dachrinnenreinigungskosten
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.08.1994 - 64 S 75/94
- LG Berlin, 18.08.1994 - 64 S 75/94
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 167/03
Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten
Daher ist für die Dachrinnenreinigung zu unterscheiden, ob sie in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden muß, etwa weil das fragliche Gebäude von einem hohen Baumbestand umgeben ist, oder ob eine einmalige Maßnahme aus bestimmtem Anlaß vorliegt oder gar eine bereits eingetretene Verstopfung beseitigt werden soll (…so Schmidt-Futterer/Langenberg, aaO Rdnr. 217;… ebenso LG Hamburg WuM 1989, 640 und Beuermann, Miete und Mieterhöhung bei preisfreiem Wohnraum, 3. Aufl., § 4 MHG Rdnr. 37;… vgl. auch Sternel Mietrecht III Rdnr. 356; a.A. LG Berlin GE 1994, 1381 und GE 1999, 1428 sowie Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Aufl., § 556 BGB Rdnr. 49). - BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 146/03
Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten
Daher ist für die Dachrinnenreinigung zu unterscheiden, ob sie in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden muß, etwa weil das fragliche Gebäude von einem hohen Baumbestand umgeben ist, oder ob eine einmalige Maßnahme aus bestimmten Anlaß vorliegt oder gar eine bereits eingetretene Verstopfung beseitigt werden soll (…so Schmidt-Futterer/Langenberg, aaO Rdnr. 217;… ebenso LG Hamburg, WuM 1989, 640 und Beuermann, Miete und Mieterhöhung bei preisfreiem Wohnraum, 3. Aufl., § 4 MHG Rdnr. 37;… vgl. auch Sternel, Mietrecht, III Rdnr. 356; a.A. LG Berlin, GE 1994, 1381 und GE 1999, 1428, sowie Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Aufl., § 556 BGB Rdnr. 49). - LG Berlin, 08.04.2002 - 62 S 367/01
Mietminderung bei Undichtigkeit von Fenstern und Türen, mangelnder Beheizbarkeit …
Dieser Wert wird durch den Nettomietzins, nicht jedoch durch die Umlagen und verbrauchsabhängigen Nebenkosten ausgewiesen (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 16. Juni 1999 - 12 U 34/99 - LG München I NZM 2000, 87; LG Berlin - Zivilkammer 65 - GE 1994, 1381 -). - AG Berlin-Wedding, 23.07.1999 - 20 C 652/98 Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind Betriebskosten (gegen LG Berlin, GE 1994, 1381).